DER WEG ZUM AUSWEIS

NOTHELFERKURS

Als erstes musst du den Nothelferkurs absolvieren. Falls du diesen bereits besucht hast, achte auf das Abschlussdatum, denn der Kurs läuft nach sechs Jahren ab. Inhaber eines Führerausweises der Kategorie A, A1 oder B1 sowie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pflegepersonal mit Diplom sind vom Kursbesuch befreit. Ich gebe dir gerne Auskunft, wann die nächsten Nothelferkurse bei uns sind. 

GESUCHSFORMULAR

Nun kannst du das Lernfahrausweis-Gesuchsformular ausfüllen. Dieses kannst du entweder hier herunterladen oder an folgenden Orten beziehen:
  • Strassenverkehrsamt
  • Gemeindeverwaltung
  • Direkt bei mir
Du musst dieses Formular wahrheitsgetreu und vollständig ausfüllen. IDENTIFIKATION: Bei der Gemeinde lässt du deine Identität prüfen und auf dem Formular bestätigen. SEHTEST: Beim Optiker lässt du dein Sehvermögen testen und die Resultate auf dem Formular eintragen. Zusammen mit der Bescheinigung des Nothelferkurses und zwei Passfotos reichst du anschliessend das Formular beim Strassenverkehrsamt ein. Bei positiver Prüfung des Gesuches wirst du die Anmeldung zur Theorieprüfung erhalten.

THEORIEPRÜFUNG

Jetzt ist es höchste Zeit, dich mit den Verkehrsregeln auseinander zu setzen. Ich empfehle dir eine gute Vorbereitung für die Theorieprüfung, wobei ich dir helfen kann. Sei dir bewusst, dass all diese Regeln später in der praktischen Fahrschule von grosser Bedeutung sein werden.
Bei mir oder im Fachhandel gibt es gute Lernsoftware für PC und MAC und auch Theoriebücher. Empfehlenswert ist das Buch „Autofahren Heute“. Bei Fragen und Schwierigkeiten oder falls du eine persönliche Schulung wünschst, nimm mit mir Kontakt auf.

Die Theorieprüfung ist im Strassenverkehrsamt deines Wohnkantones abzulegen. Sie findet am Computer statt.

FAHRSTUNDEN

Sobald du die Theorieprüfung erfolgreich hinter dich gebracht hast, ist es endlich soweit: du erhältst einen Lernfahrausweis. Melde dich nun bei mir, um einen Termin für deine erste Fahrstunde zu vereinbaren.

VERKEHRSKUNDEUNTERRICHT

Der Verkehrskundeunterricht ist obligatorisch. Du kannst diesen nach Erhalt des Lernfahrausweises besuchen (parallel zu den Fahrlektionen). In diesem Kurs geht es um die Verkehrssinnbildung und die Gefahrenlehre. Er soll dich zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren. Ich behandle mit dir und anderen Schülerinnen und Schülern an vier verschienenen Abenden folgende Themen:

  • Verkehrssehen
  • Verkehrsumwelt
  • Verkehrsdynamik
  • Verkehrstaktik

Ich habe jede Woche mehrere Verkehrskundekurse, so finden wir sicherlich passende Termine für dich. 

Um ein Datum abzumachen melde dich bei mir.  079 456 22 44

PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG

Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer über den Termin der praktischen Fahrprüfung. Für die erste und zweite Fahrprüfung kann sich jedoch jede/r auch selber anmelden (sollte sie/er mit dem Fahrlehrer nicht gleicher Meinung sein, was den Zeitpunkt der Prüfung angeht). Für eine dritte, vierte etc. Fahrprüfung bedarf es jedoch per Gesetz der alleinigen Zustimmung eines Fahrlehrers, der mit seiner Unterschrift den Abschluss der Fahrausbildung bescheinigt. Ein Wechsel zu einer anderen Fahrschule steht dir jederzeit zu.

WICHTIG!
Der Lernfahrausweis und der Verkehrskundekurs sind jeweils zwei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist musst du die Theorieprüfung wie auch den Verkehrskundekurs wiederholen. Melde dich bei mir, falls etwas unklar ist oder du Hilfe beim Ausfüllen des Formulars brauchst.

ZWEITE PHASE

Nachdem du die praktischer Fahrprüfung bestanden hast, erhälst du den Führerausweis auf Probe. Der unbefristete Führerausweis wird nach Ablauf der Probezeit und dem Besuch der WAB Kurse 1 und 2 auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit beim Strassenverkehrsamt deines Wohnortes eingereicht werden.

Für aktuelle WAB Kurs Termine melde dich bei mir.  
079 456 22 44